I.
Der Kläger erstritt Urteil, durch das die Beklagte zur Zahlung von 64.614,92 DM nebst Zinsen verurteilt wurde. Das Urteil war gegen Sicherheitsleistung von 69.000,00 DM vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden konnte. Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|