OLG Frankfurt/M. - 11 U 19/07 (Kart.) - 29.1.2008,
LG Darmstadt, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 494/06
Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren
BGH, Beschluß vom 04.08.2008 - Aktenzeichen EnZR 15/08
DRsp Nr. 2008/16140
Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner im Berufungsrechtszug einen ihm möglichen und zumutbaren Vollstreckungsschutzantrag nach § 712ZPO gestellt hat. Dabei kann der Schuldner sich nicht darauf berufen, dass die Führung eines Musterprozesses vereinbart worden sei, sofern er nicht vorträgt, dass die Parteien vereinbart haben, bis zur Rechtskraft einer Entscheidung auf die Zwangsvollstreckung zu verzichten.
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