Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Scheidungsfolgenvergleich
KG, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 17 WF 2839/00
DRsp Nr. 2005/7379
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Scheidungsfolgenvergleich
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich "für den Fall der Scheidung ihrer Ehe" eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, so handelt es sich um eine von der Gläubigerin zu beweisende Voraussetzung der Zwangsvollstreckung mit der Folge, dass die Zwangsvollstreckung nur nach Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel nach § 726 Abs. 1ZPO erfolgen kann.
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