Die Berufung der Arrestklägerin gegen das Urteil des Amtsgericht Düsseldorf vom 31.10.2005 in Verbindung mit den Berichtigungsbeschlüssen vom 07.11.2005 und 16.11.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren werden der Arrestklägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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