Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung
OLG Bremen, Beschluss vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 2 W 64/02
DRsp Nr. 2004/8754
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung
»Die Vollstreckung nach § 890ZPO aus einem im Verfahren der einstweiligen Verfügung ergangenen Unterlassungsgebot bedarf nicht des Vollbeweises für den Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung; insoweit genügt bereits die Glaubhaftmachung.«
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