I.
Das in der Beschlussformel genannte Schiedsgericht erließ am 19.7.2002 folgenden Schiedsspruch:
"Der gefasste Beschluss des Präsidiums des
Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts ist vom Präsidium des
Diese Entscheidung ist im gleichen Umfang, in gleicher Art und Weise bekannt zu geben, wie die Amtsenthebung des Antragstellers erfolgte. Ebenso sind die informierten Stellen mit dem kompletten Urteil zu informieren. Der Schiedsspruch darf nur komplett - nicht auszugsweise - veröffentlicht und weitergegeben werden."
Unter Vorlage einer beglaubigten Ablichtung des Schiedsspruchs beantragte der Antragsteller:
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