I. Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 238,32 EUR.
Wegen dieser Forderung erwirkte die Gläubigerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über Ansprüche des Schuldners gemäß § 667 BGB auf Auszahlung aller dem Drittschuldner zugegangenen und künftig zugehenden Geldleistungen, die ein Dritter erbringt, der zu dem Drittschuldner nicht in einem Rechts- oder Leistungsverhältnis steht, und die dem Schuldner als Leistungsempfänger zustehen. Auf Weisung des Schuldners, der kein eigenes Bankkonto unterhält, werden die ihm gegenüber der Agentur für Arbeit zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von monatlich 680,08 EUR auf ein Konto des Drittschuldners überwiesen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|