BGH, Beschluß vom 25.08.2004 - Aktenzeichen VIII ZR 178/04
DRsp Nr. 2004/13921
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren setzt voraus, dass der Schuldner im Berufungsverfahren einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712ZPO gestellt hat. Dies war ihm auch möglich, wenn er die Gründe, die er geltend macht, bereits im Berufungsverfahren vorgetragen hat.
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