OLG Köln - Urteil vom 04.10.2000
26 UF 71/00
Normen:
BGB §§ 259, 260, 1379 ; ZPO § 254 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 248
Vorinstanzen:
AG Gummersbach, vom 10.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 335/96

Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien

OLG Köln, Urteil vom 04.10.2000 - Aktenzeichen 26 UF 71/00

DRsp Nr. 2001/7646

Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien

Solange die Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien noch nicht vollständig erteilt ist, kann der Auskunftsberechtigte eine eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der bisher erteilten Auskunft auch dann nicht verlangen, wenn der Bereich der noch zu erteilenden Auskunft klar abgrenzbar ist.

Normenkette:

BGB §§ 259, 260, 1379 ; ZPO § 254 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das erkennende Familiengericht.