OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.06.2009
5 W 103/09-36
Normen:
ZPO § 704; ZPO § 887;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 23/06

Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs; Anforderungen an die Bestimmtheit der Nachbesserungsverpflichtung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - Aktenzeichen 5 W 103/09-36

DRsp Nr. 2010/11993

Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs; Anforderungen an die Bestimmtheit der Nachbesserungsverpflichtung

Einem auf Nachbesserung gerichteten Vergleich fehlt es mangels Bestimmtheit an der Vollstreckungsfähigkeit, wenn eine Konkretisierung der Nachbesserungsverpflichtung weder in Bezug auf den zu beseitigenden Mangel, noch in Bezug auf den zu erzielenden Erfolg oder auf die Art, wie dieser herbeizuführen ist, erfolgt ist. Dass für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgabe eines Sachverständigen maßgeblich sind, die in Zukunft erst eingeholt werden sollen, wird den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Titels nicht gerecht.

1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.2.2009 - 9 O 23/06 - abgeändert.

Der Antrag der Gläubigerin vom 11.4.2008 wird zurückgewiesen.

2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

4. Der Gegenstandswert wird für das Verfahren der sofortigen Beschwerde auf 860 Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 704; ZPO § 887;

Gründe: