I.
Der Schuldner ist als ehemaliger Vermieter durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 29. August 2000 verurteilt worden, den Gläubigern als seinen früheren Mietern bezüglich der für das Jahr 1998 erteilten Betriebskostenabrechrechnung für die Wohnung ... Dachgeschoss rechts, ... in der Wohnanlage ... in Ratingen die einschlägigen Rechnungen und Belege gegen Erstattung der Kopierkosten zu übersenden.
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