LG Leipzig, vom 13.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 396/07
Vollstreckung eines Versäumnisurteils
OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 8 U 730/07
DRsp Nr. 2007/18324
Vollstreckung eines Versäumnisurteils
»1. Nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und Versäumung einer im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige darf gegen den Beklagten ein auf § 331 Abs. 3ZPO gestütztes (zweites) Versäumnisurteil nicht ergehen.2. Ein gleichwohl in dieser Weise erlassenes zweites Versäumnisurteil kann nicht mit dem Einspruch angegriffen werden, sondern unterliegt allein der Berufung.«
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