OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.03.2004
5 W 212/03
Normen:
AVAG § 10 ; AVAG § 11 ; LugÜ Art. 27 Nr. 1 ; LugÜ Art. 38 ; LugÜ Art. 46 Nr. 1 ; LugÜ Art. 47 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 405/02

Vollstreckung eines in Polen erwirkten Urteils im Inland

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.03.2004 - Aktenzeichen 5 W 212/03

DRsp Nr. 2004/10996

Vollstreckung eines in Polen erwirkten Urteils im Inland

1. Wer die Vollstreckung eines in Polen erwirkten Urteils im Inland begehrt, hat grundsätzlich nach Art. 47 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen (LugÜ) durch Vorlage einer Urkunde nachzuweisen, dass die Entscheidung dem Vollstreckungsgegner zugestellt worden ist. Die Vorlage einer solchen Urkunde ist jedoch entbehrlich, wenn das Gericht dem Vollstreckungsgegner gemäß § 10 AVAG eine beglaubigte Abschrift des mit der Vollstreckungsklausel versehenen Titels nebst Übersetzung zugestellt hat. In einem solchen Fall kann die Erteilung der inländischen Vollstreckungsklausel in der Beschwerdeinstanz nicht mehr mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Zustellungsnachweises angegriffen werden. 2. Aus dem Umstand, dass ein in Polen erwirktes Urteil keine schriftlichen Urteilsgründe enthält, ergibt sich nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den deutschen ordre public, auch wenn dadurch die Prüfung der Vereinbarkeit der ausländischen Entscheidung mit dem inländischen ordre public erschwert wird. Grundsätzlich trägt die Darlegungs- und Beweislast für ein Anerkennungshindernis hinsichtlich eines in Polen erwirkten Urteils nach Art. 27 Nr. 1 LugÜ derjenige, der die Anerkennung verhindern möchte.

Normenkette:

AVAG § 10 ; AVAG § 11 ; LugÜ Art. 27 Nr. 1 ; LugÜ Art. 38 ; LugÜ Art. 46 Nr. 1 ; LugÜ Art. 47 Nr. 1 ;