Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 9. April 2010, mit dem ihr Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Antragsgegner zurückgewiesen wurde, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: Gebührenstufe bis 300 €.
I. Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner am 23. November 2009 den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach §
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