LG Lüneburg, vom 15.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 236/02
Vollstreckung des Gewinnanspruchs eines BGB-Gesellschafters; Anforderung an die Zustellung des Pfändungsbeschlusses
OLG Celle, Urteil vom 31.03.2004 - Aktenzeichen 9 U 217/03
DRsp Nr. 2005/13540
Vollstreckung des Gewinnanspruchs eines BGB -Gesellschafters; Anforderung an die Zustellung des Pfändungsbeschlusses
»1. Hat der Vollstreckungsgläubiger in den Gewinnanspruch aus § 721 Abs. 2BGB vollstreckt, der dem Schuldner gegen eine Grundstücks-GbR zusteht, so erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss analog §§ 401 Abs. 1, 412BGB (ohne Erfordernis einer Hilfspfändung) auch den Anspruch aus §§ 713, 667BGB gegen einen Mitgesellschafter, der das Grundstück wegen eines vermeintlichen Beschlusses über eine allein ihm zustehende Gewinnausschüttung - für den Vollstreckungsgläubiger nicht erkennbar - im eigenen Namen vermietet, den Mietzins für sich eingezogen und den Ertrag an die Gesamthand abzuführen hat.2. Als Konsequenz der rechtsfortbildenden Anerkennung der Rechtssubjektivität und Parteifähigkeit der GbR (BGH - II ZR 331/00 - 29.1.2001 -, BGHZ 146, 341) ist § 170 Abs. 3ZPO auf die Passivvertretung einer GbR anzuwenden. Wird der Gewinnanspruch des Gesellschafters einer GbR mit Gesamtvertretungsbefugnis aller Gesellschafter gepfändet, erfüllt die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an nur einen weiteren Gesellschafter das Wirksamkeitserfordernis des § 829 Abs. 3ZPO.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.