LG Konstanz, vom 14.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 156/02
Vollstreckung der Verurteilung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländischen Grundbüchern
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2004 - Aktenzeichen 19 W 61/04
DRsp Nr. 2005/507
Vollstreckung der Verurteilung zur Abgabe der "erforderlichen Erklärungen" zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländischen Grundbüchern
»Die Verurteilung zur Abgabe der "erforderlichen Erklärungen" zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländischen Grundbüchern ist nach § 888ZPO zu vollstrecken. Dabei ist die Klärung zur Konkretisierung des Inhalts des Titels gemäß § 293ZPO vorzunehmen.«
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