LG Berlin, vom 15.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 522/02
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erbringung einer Bürgschaft
KG, Beschluss vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 8 W 292/03
DRsp Nr. 2004/3587
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erbringung einer Bürgschaft
Bei der Verpflichtung, eine Bürgschaft als Mietsicherheit zu stellen und die zu beschaffende Bürgschaftsurkunde an den Gläubiger zu übergeben, handelt es sich um die Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung, die gem. § 887ZPO zu vollstrecken ist.
Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere form- und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingelegt (§§ 567 Abs. 1, 569ZPO). Die Beschwerde hat aber in der Sache keinen Erfolg.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.