OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.04.2008
4 U 584/07
Normen:
ZPO § 727 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2008, 744
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 223/07

Vollstreckbarkeit eines von einer BGB-Gesellschaft erstrittenen Titels im Falle eines Gesellschafterwechsels

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2008 - Aktenzeichen 4 U 584/07

DRsp Nr. 2008/16690

Vollstreckbarkeit eines von einer BGB -Gesellschaft erstrittenen Titels im Falle eines Gesellschafterwechsels

»Die Vollstreckbarkeit eines von einer BGB -Gesellschaft erstrittenen Titels bleibt im Falle eines Gesellschafterwechsels gewährleistet. Eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO ist nicht erforderlich.«

Normenkette:

ZPO § 727 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger, die von den Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung aus dem im Antrag gezeichneten Vollstreckungsbescheid für unzulässig zu erklären.