I. Die Antragstellerin begehrt die Vollstreckbarerklärung eines in Schweden ergangenen Schiedsspruchs.
Die Antragstellerin ist eine in Schweden registrierte Handelsgesellschaft, die auf Hochdrucktechnik spezialisiert ist. Sie unterhielt mit der Antragsgegnerin, einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft (mbH), die sich u.a. mit Produktentwicklungen in der Anschlusstechnik befasst, seit 1995 Geschäftsbeziehungen.
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