LG Kassel, vom 26.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 427/03
Vollstreckbarerklärung eines norwegischen Versäumnisurteils
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 14 W 31/03
DRsp Nr. 2005/3859
Vollstreckbarerklärung eines norwegischen Versäumnisurteils
1. Die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsstaates ist nach Art. 28 Abs. 3 LugÜ nicht nachzuprüfen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des ordre public i.V. von Art. 27 Abs. 1 LugÜ.2. Zur Zustellung von Schriftstücken im Verkehr zwischen Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland.
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