I.
Mit Antragsschrift vom 31.01.2003 (Bl. 1 ff d. A.) hat die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) beim Landgericht beantragt, das Urteil vom 17.01.2003 des High Court of Justice, Queens Bench Division, Commercial Court, zum Aktenzeichen 2000 Folio 1250 mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.
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