OLG München - Beschluss vom 23.08.2010
25 W 1207/10
Normen:
EuGVVO Art. 32; EuGVVO Art. 34; EuGVVO Art. 35; EuGVVO Art. 38; EuGVVO Art. 39; AVAG 2001 § 3;
Fundstellen:
EuZW 2011, 79
IPRax 2012, 425
Vorinstanzen:
LG München I, vom 24.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 5567/10

Vollstreckbarerklärung einer in Frankreich ergangenen einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz) Zur Vollstreckbarerklärung einer französischen einstweiligen Verfügung, die zum Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ergangen ist.

OLG München, Beschluss vom 23.08.2010 - Aktenzeichen 25 W 1207/10

DRsp Nr. 2011/5397

Vollstreckbarerklärung einer in Frankreich ergangenen einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz) Zur Vollstreckbarerklärung einer französischen einstweiligen Verfügung, die zum Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ergangen ist.

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 24.3.2010 aufgehoben.