Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks vor Säumnisentscheidung
BGH, Beschluß vom 20.01.2005 - Aktenzeichen IX ZB 154/01
DRsp Nr. 2005/2690
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks vor Säumnisentscheidung
Die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen, in einem Säumnisverfahren ergangenen Entscheidung kommt nicht in Betracht, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Dass er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat, ist rechtlich ohne Bedeutung.
Normenkette:
EuGVÜ Art. 27 Art. 34 Abs. 2 ;
Gründe:
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