I.
Der Rechtsstreit der Parteien wurde durch Prozessvergleich vom 15.10.2001 abgeschlossen. Nach Ziffer 5 dieses Vergleichs haben der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Am 13.1.2004 erließ die Rechtspflegerin beim Landgericht Ravensburg einen Kostenfestsetzungsbeschluss, wonach von dem Beklagten an den Kläger der Betrag von 1.047,64 EURO zu erstatten ist.
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