»... Die Folgenbeseitigungspflicht der Polizeibehörde gegenüber dem privaten Eigentümer einer [zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit] beschlagnahmten Wohnung ist unabhängig davon, ob der Eigentümer über einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen den eingewiesenen früheren Mieter verfügt .. . Anderenfalls wäre, da eine Wiedereinweisung typischerweise erst in Betracht kommt, wenn der Eigentümer aus einem Räumungstitel zu vollstrecken sucht, die öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigung gegenüber der privatrechtlichen Vollstreckung vielfach subsidiär. Eine solche Subsidiarität widerspricht indessen dem Gesetz. ...
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