Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger Wertfestsetzung
BGH, Beschluß vom 27.02.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 247/03
DRsp Nr. 2004/4377
Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger Wertfestsetzung
1. Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht im Zwangsversteigerungsverfahren einer Neubewertung dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen, die nicht schon mit der sofortigen Beschwerde gem. § 74a Abs. 5 S. 3 ZVG hätten geltend gemacht werden können, eine Anpassung erfordern. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert gegebenenfalls von Amts wegen anzupassen.2. Bei der nach § 85a Abs. 3ZVG erforderlichen Berechnung des Ausfalls des Meistbietenden ist auf den Nominalbetrag einer Grundschuld abzustellen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.