LG Düsseldorf, vom 07.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 1137/06
AG Düsseldorf, vom 05.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 82 K 63/04
Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers
BGH, Beschluß vom 21.06.2007 - Aktenzeichen V ZB 3/07
DRsp Nr. 2007/14873
Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers
»a) § 47 Abs. 2ZPO erlaubt nicht den Erlass einer Endentscheidung.b) Die rechtsmissbräuchliche Ablehnung des Rechtspflegers kann nicht als sonstiger - der Zuschlagserteilung einstweilen entgegenstehender - Grund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG anerkannt werden; das gilt auch dann, wenn der Rechtspfleger davon abgesehen hat, das Ablehnungsgesuch vor der Entscheidung über den Zuschlag selbst als unzulässig zu verwerfen.«
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