Die Antragsgegnerin hat am 9. Oktober 1989 bei dem Landgericht Brescia einen Mahnbescheid über Provisionsansprüche in Höhe von 60.978,00 DM zuzüglich Kosten erwirkt und in der Folgezeit im Wege der Zwangsvollstreckung insgesamt 62.314.000 Lit. beigetrieben.
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