BVerfG - Beschluß vom 27.09.1978
1 BvR 361/78
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 ; ZVG § 30a § 30b ;
Fundstellen:
BVerfGE 49, 220
BB 1979, 16
DÖV 1979, 129
EuGRZ 1979, 101
MDR 1979, 286
NJW 1979, 534
Rpfleger 1979, 296
WM 1979, 50
ZfZ 1979, 46
Vorinstanzen:
AG Wittlich, vom 21.07.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 8/76
LG Trier, vom 24.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 30/77
OLG Koblenz, vom 08.02.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 4 W 767/77

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zwangsversteigerung von Grundstücken

BVerfG, Beschluß vom 27.09.1978 - Aktenzeichen 1 BvR 361/78

DRsp Nr. 1996/6981

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zwangsversteigerung von Grundstücken

»Zum grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung.«1. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung beeinflußt nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts, sondern wirkt zugleich auf das zugehörige Verfahrensrecht ein.2. Unmittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Rechtsschutzmöglichkeiten, welche die Prozeßordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine "faire Verfahrensführung".

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 ; ZVG § 30a § 30b ;

Gründe:

(einschließlich Abweichender Meinung[en]):

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, daß ein von der Beschwerdeführerin bewohntes Grundstück wegen einer Forderung von etwa eintausend Deutsche Mark im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert worden ist.

I.