BGH - Urteil vom 14.07.1988 - III ZR 229/87 - BGHR BGB § 138 Abs. 1 Darlehen 1,
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung eines Darlehensvertrages als sittenwidrig
BVerfG, Beschluß vom 21.07.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 1282/88
DRsp Nr. 2005/15859
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung eines Darlehensvertrages als sittenwidrig
1. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1GG mag es im Einzelfall nahelegen, eine privatrechtliche Abrede, durch die sich eine Partei jeglicher Handlungsfreiheit für die Zukunft begibt, als sittenwidrig zu bewerten.2. Andererseits kann aus Art. 2 Abs. 1GG kein grundrechtlicher Anspruch auf ein schuldenfreies Leben hergeleitet werden. Das Grundrecht mag allerdings in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1GG gebieten, im Rahmen der Zwangsvollstreckung dem Schuldner soviel seines Erwerbseinkommens zu belassen, daß er davon noch, gemessen an bescheidenen Bedürfnissen, seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Festlegung der Geldbeträge im Einzelnen ist allerdings Sache des Gesetzgebers, dem hierbei ein Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht.3. Verbleibt für die Lebensführung von sechs Personen ein deutlich unter dem pfändungsfreien Betrag aus der Tabelle zu § 850cZPO in der Fassung des Gesetzes vom 8. März 1984 (BGBl. I S. 364) liegeder Betrag, muß diese Unterschreitung noch nicht von Verfassungs wegen die Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages begründen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.