Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Zwangsvollstreckungsverfahren.
1. Die Beschwerdeführerin gibt zusammen mit Telefonbuchverlagen, mit denen sie sich jeweils zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließt, in ganz Deutschland Fernmeldeteilnehmerverzeichnisse heraus. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, die Firma
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