1. Die Beschwerdeführer - die Bundespartei sowie die Jugendorganisation und fünf Landesverbände der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands - wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbunden ist, dagegen, dass ihnen einstweiliger Rechtsschutz gegen die Kündigung verschiedener Girokonten bei der Postbank versagt wurde.
2. Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des §
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