1. Der Beschwerdeführer, ein Landesverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbunden ist, dagegen, dass ihm einstweiliger Rechtsschutz gegen die Kündigung verschiedener Girokonten bei der Postbank versagt wurde.
2. Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, denn die Annahmevoraussetzungen des §
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