1. Der Beschwerdeführer, ein Kreisverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbunden ist, dagegen, dass ihm einstweiliger Rechtsschutz gegen die Kündigung seines Girokontos bei der örtlichen Sparkasse versagt wurde.
2. Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des §
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