Verfahren bei Rückzahlung eines zu Unrecht erhobenen Ordnungsgeldes
OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 4 W 163/01
DRsp Nr. 2005/13897
Verfahren bei Rückzahlung eines zu Unrecht erhobenen Ordnungsgeldes
Wird ein Ordnungsmittelbeschluss aufgehoben und steht fest, dass das Ordnungsgeld rechtsgrundlos geleistet wurde, so ist dieses von der Staatskasse zu erstatten, ohne dass der Schuldner auf den Klageweg verwiesen werden darf.
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