OLG Hamm - Beschluss vom 08.01.2002
4 W 163/01
Normen:
ZPO § 890 ;
Fundstellen:
wrp 2002, 472

Verfahren bei Rückzahlung eines zu Unrecht erhobenen Ordnungsgeldes

OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 4 W 163/01

DRsp Nr. 2005/13897

Verfahren bei Rückzahlung eines zu Unrecht erhobenen Ordnungsgeldes

Wird ein Ordnungsmittelbeschluss aufgehoben und steht fest, dass das Ordnungsgeld rechtsgrundlos geleistet wurde, so ist dieses von der Staatskasse zu erstatten, ohne dass der Schuldner auf den Klageweg verwiesen werden darf.

Normenkette:

ZPO § 890 ;
Fundstellen
wrp 2002, 472