I.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vollstreckung des Teil-Urteils vom 21.01.2004 (Bl. 199 ff. d.A.), an die Beklagte zugestellt am 24.02.2004. Darin wird die Schuldnerin verurteilt, den Gläubiger "als Lagerleiter weiter zu beschäftigen".
Im Tatbestand dieses Teil-Urteils heißt es:
"Der Kläger [und hiesiger Gläubiger] wurde am 01.05.1994 durch den Geschäftsführer [...] zur Betreuung des vorhandenen Lagers und zur Baumaterialauslieferung eingestellt. Zwischen den Parteien wurde die Vergütung nach Stunden vereinbart [...]. In der Folgezeit kam es zu einer Expansion des Unternehmens. Schließlich wurde ein neuer Lagerkomplex in [...] erstellt."
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