I. Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Nov. 2008 - 14 Ca 5790/08 wird in Ziff. 1. und 2 teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.000.- brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 1. März 2008 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch um ausstehende Vergütung.
Der Kläger war auf Grund des Arbeitsvertrages vom 3./6. Juni 2004 (Bl. 7 ff. d. A.) seit 6. Sept. 2004 bei der Beklagten, seit 1. Jan. 2007 als Anzeigenverwalter, bei einem Bruttomonatsentgelt von € 0 dzzgl. einer monatlichen A-Konto-Zahlung von € 250.- beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist unter Nr. III. 2 geregelt:
"III. Bezüge ...
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