LG Aachen, vom 01.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 154/00
Unwirksame Ersatzzustellung an Drittschuldner durch Übergabe des Pfändungsbeschlusses an Vollstreckungsschuldner
OLG Köln, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 13 U 154/00
DRsp Nr. 2001/15497
Unwirksame Ersatzzustellung an Drittschuldner durch Übergabe des Pfändungsbeschlusses an Vollstreckungsschuldner
1. Die Ersatzzustellung des für den Drittschuldner bestimmten Pfändungsbeschlusses durch Übergabe an den Vollstreckungsschuldner, der vom Gerichtsvollzieher im Geschäftslokal des Drittschuldners angetroffen wird und erklärt, dort beschäftigt zu sein, ist unwirksam (§ 185ZPO entsprechend).2. Die nachfolgende - wirksame - Zustellung des Überweisungsbeschlusses mit erneuter Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung bleibt wirkungslos.
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