1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2009 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erfüllung eines abgetretenen Urlaubsabgeltungsanspruchs.
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