Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 26.06.2008 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Im vorliegenden Verfahren begehrt der Betriebsrat die Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber ohne vorherige Mitbestimmung des Betriebsrats.
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