I. Der Kläger hat am 06.03.2006 bei dem Arbeitsgericht Paderborn die Bestands- und Leistungsklage 2 Ca 334/06 anhängig gemacht. Gleichzeitig hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen unter Beiordnung des Rechtsanwalts D1xxxxxx aus D2xxxxx. Beigefügt war dem Antrag die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers vom 22.02.2006 nebst Belegen.
Mit Schriftsatz vom 17.03.2006 hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers gebeten, vor Durchführung des auf den 29.03.2006 anberaumten Gütetermins die beantragte Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
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