I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.01.2008 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.580,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.10.2007 zu zahlen,
2. Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.580,00 € netto zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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