OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.06.2007
7 U 21/07
Normen:
ZPO § 287 ; ZPO §§ 355 ff ;
Fundstellen:
VersR 2008, 248
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-18 O 541/05,

Unfallversicherung: Treuwidrigkeit der Berufung auf Ausschlussfrist zum Invaliditätsnachweis wegen Verletzung von Hinweispflichten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 7 U 21/07

DRsp Nr. 2008/12546

Unfallversicherung: Treuwidrigkeit der Berufung auf Ausschlussfrist zum Invaliditätsnachweis wegen Verletzung von Hinweispflichten

»1. Legt der Versicherer eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der sich die Möglichkeit einer Invalidität ergibt, ist der Versicherer zum Hinweis auf eine bestehende Ausschlussfrist zum ärztlichen Nachweis der Invalidität verpflichtet. Unterlässt er diesen, kann er sich aus Treu und Glauben nicht auf die Ausschlussfrist nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen berufen. 2. Das Gericht darf ohne Hinzuziehung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht die Feststellung treffen, dass ein Invaliditäts Grad von nur 40 % vorliegt.«

Normenkette:

ZPO § 287 ; ZPO §§ 355 ff ;

Entscheidungsgründe:

I)

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einer Unfallversicherung geltend.