1. Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 28.05.2008 - 2 Ga 12 c/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Berufungsklägerin trägt die Kosten der Berufung.
Die Verfügungsklägerin begehrt von dem Verfügungsbeklagten die Unterlassung von Rechtsgeschäften und Verfügungen im Zusammenhang mit Rechten und Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich zweier Windparkprojekte.
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