Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2008 - 14 BVGa 542/08 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte zu 1) verfolgt im Eilverfahren den Abbruch der für den 13. August 2008 im Jobcenter A ausgeschriebenen Betriebsratswahl.
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