Unanfechtbarkeit der Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen für die Grundstücksbewertung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.1999 - Aktenzeichen 8 W 572/99
DRsp Nr. 2004/1516
Unanfechtbarkeit der Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen für die Grundstücksbewertung
»Die Auswahl und Beauftragung eines Sachverständigen für die Grundstücksbewertung nach § 74 a Abs. 5ZVG durch das Vollstreckungsgericht ist vom Schuldner nicht mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766ZPO gesondert anfechtbar.«
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