Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 6. Juni 2008 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.113.000,- EUR.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Erteilung einer titelumschreibenden Klausel.
Die mittlerweile verstorbene Klägerin und die Beschwerdeführerin streiten seit Beginn der 90er Jahre mit der Beklagten und der Beschwerdegegnerin um ein Grundstück in der G... straße ... in Berlin - Mitte.
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