I. Die sofortigen Beschwerden der Schuldner zu 1), 2) und 4) gegen die sie betreffenden Zwangsmittelbeschlüsse der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2006 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zum Nachweis einer gerichtlichen Inanspruchnahme der P. H. I. AG drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses beträgt.
II. Auf die sofortigen Beschwerden der Gläubigerin werden die die Schuldner zu 1), 3) und 5) betreffenden Zwangsmittelbeschlüsse der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2006 in dem die Schuldner zu 3) und 5) betreffenden Kostenausspruch sowie dahingehend abgeändert,
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