OLG Köln - Urteil vom 12.01.1998
16 U 58/97
Normen:
ZPO §§ 322, 767 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 117

Umfang der Rechtskraft eines eine Vollstreckungsabwehrklage abweisenden Urteils

OLG Köln, Urteil vom 12.01.1998 - Aktenzeichen 16 U 58/97

DRsp Nr. 1998/4457

Umfang der Rechtskraft eines eine Vollstreckungsabwehrklage abweisenden Urteils

»Wird im Rahmen eines eine Vollstreckungsabwehrklage abweisenden Urteils nach Bescheidung der zur Klagebegründung geltendgemachten Einwendungen erwähnt, daß der Vollstreckung auch nicht entgegenstehe, daß der Kläger sich eines Schadensersatzanspruchs gegen den Vollstreckungsgläubiger berühme, den er nicht beziffert und deshalb auch schon nicht hinreichend substantiiert sei, so steht eine solche Entscheidung nicht der späteren klageweisen Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruches entgegen. Denn die Rechtskraft des Urteils erstreckt sich nicht auf derartige obiter dicta.«

Normenkette:

ZPO §§ 322, 767 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung hat einen vorläufigen Erfolg, denn die nurmehr weiterverfolgte Zahlungsklage ist dem Grunde nach für berechtigt zu erklären (§ 3o4 ZPO).