OLG Celle, Beschluß vom 20.03.1997 - Aktenzeichen 4 W 54/97
DRsp Nr. 1999/4433
Umfang der Pfändung bei Rentenpfändung
Der Anspruch nach § 109SGB VI auf Rentenauskunft ist kein Nebenrecht zur Rentenzahlung und deshalb nicht mit einer Pfändung des (künftigen) Rentenanspruchs mitgepfändet
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